Baufinanzierung und Zins-Explosion: Das rät die BaFin den Kunden

Die Finanzaufsicht BaFin hat anschauliche Vorschläge für den Umgang mit privaten Immobilienfinanzierungen bei den aktuell stark ansteigenden Bauzinsen veröffentlicht. Unter anderem die rechtzeitige Prüfung der bereits laufenden Finanzierung und Beobachtung der aktuellen Marktlage. Ebenfalls ein sehr wichtiger Hinweis ist, dass die sozialen Medien gute Erklärungen und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, diese jedoch nicht alle hilfreich und korrekt sind.

03.11.2022 Die Zinsen für Immobiliendarlehen haben sich in kürzester Zeit drastisch verändert und sind mit einem Anstieg auf über vier Prozent pro Jahr höher als in den vorherigen Jahren. Gegenüber dem Jahresanfang haben sie sich damit zum Teil mehr als vervierfacht. Nicht nur der Kauf von Immobilien stellt sich als komplizierter heraus, sondern auch für die Eigentümer könnte es problematisch werden, wenn eine Anschlussfinanzierung für bereits bestehende Darlehen kurzfristig ansteht.

Nun hat die BaFin einen umfangreichen Artikel auf ihrer Website veröffentlich, welcher Kunden bei einem passenden Umgang mit Baufinanzierungen unterstützen soll. „Bei manchen Eigenheimbesitzern kann infolge eines Zinsanstiegs möglicherweise sogar die gesamte Finanzierung gefährdet sein“, warnt die Behörde.

Folgende Verbraucherinnen und Verbraucher zur gefährdeten Gruppe:

  • die hohe Darlehensbeträge mit kurzer Zinsbindung aufgenommen haben
  • die hohe Darlehensbeträge aufgenommen haben und verhältnismäßig wenig tilgen
  • die die Grenze der tragbaren Belastung mit ihrer laufenden Finanzierung schon ausgereizt haben

Allgemein ist festgelegt, dass es bei erworbenen und bereits finanzierten Immobilien aktuell kaum Handlungsspielraum gibt. Nichtsdestotrotz gibt es einige Handlungsempfehlungen.

Klärung der persönlichen Finanzierungssituation

Informieren Sie sich rechtzeitig und bevor der Kreditgeber auf Sie zukommt, wann Ihre Zinsbindung ausläuft und damit Klarheit über die Höhe der resultierenden, errechneten Restschuld besteht. Des Weiteren haben Sie stets die sozialen Medien im Blick, die Auskünfte über die Entwicklungen der Bauzinsen und Informationen für Ihre Immobilie und den relevanten Markt geben.

Die passende Beratung

Die Berater bei Banken, Sparkassen oder Versicherungsunternehmen haben eine Menge an Verpflichtungen, wie die kundengerechte und projektgerechte Beratung, wenn es um die individuellen Empfehlungen bezüglich Ihrer Anschlussfinanzierung geht. Auch unabhängige Berater müssen im Hinblick ihrer Empfehlung insbesondere Ihre finanzielle Situation und persönlichen Umstände berücksichtigen und mehrere Finanzierungsvarianten anbieten.

  • Beratungsangebote nutzen
  • Alle erforderlichen Informationen bereitstellen
  • Persönlichen Berater in die Pflicht nehmen
  • Eine für Sie geeignete Lösung finden
  • Mehrere Berater und Angebote vergleichen

Erhöhung der Tilgung zur Reduzierung der Zinslast

Eine niedrige Restschuld am Ende der Zinsbindung bedeutet, dass auch die, für die Zinsanpassungsvereinbarung oder Ablösekredite zu zahlende Zinslast, niedriger ist. Planen Sie Ihre Tilgung und klären Sie frühzeitig, um welchen Betrag Sie Ihre errechnete Restschuld weiter senken müssen, damit Sie auch bei einem hohen Zinsniveau noch in der Lage sind die monatlichen Raten der Anschlussfinanzierung tragen zu können. Versuchen Sie diesen Betrag aufzubringen, um einer drohende Überbelastung zum Ende der Zinsbindung vorzubeugen. In den meisten Fällen können jährlich bis zu fünf oder zehn Prozent Sondertilgungen erbracht werden und Sie können den monatlichen Tilgungssatz in bestimmtem Umfang erhöhen. Wenn bei Ihnen diese Rechte nicht vorhanden sind, legen Sie verfügbare Beträge für eine Tilgung beim Auslaufen der Zinsbindung zur Seite, da Sie zum Ende der Zinsbindungen Zahlungen in beliebiger Hohe zur Reduzierung der Restschuld leisten können.

Vorsicht bei Handlungsempfehlungen in den Sozialen Medien

In den sozialen Medien finden Sie viele verständliche und sinnvolle Tipps zu den Themen Immobilienfinanzierung und Anschlussfinanzierung. Jedoch gibt es auch einige falsche und irreführend Informationen. Die Immobilie neu bewerten zu lassen und der Bank das Verkehrswertgutachten vorzulegen ist eine jene Erwähnung, um den Kreditgeber dann angeblich dazu zu veranlassen, einen besseren Beleihungsauslauf anzunehmen. Auch das Verbleiben beim aktuellen Kreditgeber bei verschlechterter Bonität, da die Kreditwürdigkeit nicht erneut geprüft werde, ist im Allgemeinen eine unrichtige Aussage, die sehr verbreitet ist.

Zielgruppe der unseriösen Tipps sind oft Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für den Immobilienkauf hoch verschuldet haben und nach Ablauf der Zinsbindung noch hohe Restschulden stemmen müssen. Von daher ist eine genaue Prüfung der Vertrauenswürdigkeit dieser Quellen unumgänglich, wenn Sie auf solchen Plattformen verkehren. Eine individuelle Beratung kann allgemeine Ratschläge in den Sozialen Medien nie ersetzen.

Absicherung gegen weiter steigendes Zinsniveau

Unter Umständen kann die Nutzung von Forward-Darlehen sinnvoll sein, dadurch sichern Sie sich das aktuelle Zinsniveau für Ihren späteren Zinsauflauf. Jedoch wird Für jeden Monat bis zum Ende der aktuellen Zinsbindungsfrist ein Zinsaufschlag fällig, der je nach Kreditgeber unterschiedlich hoch sein kann. Achten sie daher besonders darauf, ob und wann der Abschluss eines Forward-Darlehens für Sie relevant sein kann.

Frühzeitiges Handeln, bei knapper Kapitaldienstfähigkeit

Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie sich Ihre aktuelle Finanzierung auf Basis des aktuellen Zinsniveaus überhaupt noch leisten können. Falls nicht, können Sie Unterstützung durch die Verbraucherzentralen oder staatlich anerkannte Schuldnerberatungen erhalten. Mit der, in einer solchen Schuldnerberatung ausgearbeiteten Strategie, sollten Sie dann so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrem Kreditgeber suchen. Bei starken finanziellen Problemen oder Verschuldungen sollten Sie, auch in Anerkennung des Kreditgebers, versuchen, diesen Schaden so weit wie möglich einzudämmen. Häufig wird dann versucht, über einen freihändigen Verkauf einen möglichst guten Verkaufspreis zu erzielen und die Zwangsversteigerung zu vermeiden.

ProFido Leistungsspektrum

Dies sind die Handlungsempfehlungen der BaFin, wie sich Ihre Kunden vor finanziellen Problemen oder einer zukünftigen Zahlungsunfähigkeit am besten schützen. Die ProFido Beratung kann Sie unterstützen, wie Sie sich auf die veränderten Kunden- und Marktsituation am besten einstellen und Ihren Kunden weiterhin einen Mehrwert bieten. Gerne beraten wir Sie in den Bereichen:

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